Wartung und Reparatur

Die Prüfung, Wartung und Instandhaltung technischer Anlagen wird als eine der wesentlichsten Sorgfaltspflichten des Betreibers in einer Vielzahl von Verordnungen und Richtlinien formuliert. Diese geben u.a. vor, dass in regelmäßigen Abständen Überprüfungen von sachkundigen Personen durchzuführen sind. Verweisen möchten wir an dieser Stellen auf:

  • die DIN EN 12445 und DIN EN 18650
  • die Richtlinien für Fenster, Oberlichter und lichtdurchlässige Wände (ASR 1.6), sowie Türen und Tore (ASR 1.7 vormals BGR 232, ZH 1/494)
  • die Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen (EltVTR)
  • die VdS-Richtlinie 2098 für Rauch- und Wärmeabzugseinrichtung
  • den § 3 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

in denen eine regelmäßige Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen, mindestens jedoch einmal jährlich vorgeschrieben wird.*

Mit Walther-Technik haben Sie einen kompetenten Ansprechpartner, der Ihnen von der Lieferung, Inbetriebnahme und Zulassung von Neuanlagen bis zur Wartung, Instandhaltung und Reparatur bestehender Anlagen einen umfassenden Service rund um das Thema Fenster, Türen und Tore bietet.

Unsere Service- Teams arbeiten herstellerunabhängig und erfüllt aufgrund stetiger Qualifikation und langjähriger Erfahrung auf den Gebieten Wartung, Instandhaltung und Reparatur von Fenstern, Türen und Toren die an sie gerichteten Erwartungen.

Sollten wir Ihr Interesse an einer unsere Leistung geweckt haben, kontaktieren Sie uns. Gern beraten wir Sie zu den sicherheitstechnischen Vorschriften ihrer Anlage und unterbreiten Ihnen ein entsprechendes Angebot.


Wartung, Inbetriebnahme, Prüfung, Reparaturen, Wartungsverträge


* Die aufgeführten Regelungen betreffen den gewerblichen Einsatz kraftbetätigter Anlagen. Dennoch ist eine regelmäßige Überprüfung und Wartung auch für die privat genutzte Anlage von Bedeutung, da dem Betreiber bei einem auf Missachtung der Sorgfaltspflicht zurückzuführenden Schadensfall der Verlust des Versicherungsschutzes sowie zivil- und strafrechtliche Folgen drohen.